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Nikolaus Arnold

Privatstiftungsgesetz - Kommentar

3. Aufl. 2013

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Nikolaus Arnold - Privatstiftungsgesetz - Kommentar

zu § 23 PSG - Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Nikolaus Arnold

Übersicht


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I.
Allgemeines
1-1a
II.
Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
2-6
1.
„Kapitalvertreter“
2
2.
Zwingende Untergrenze und Gestaltungsmöglichkeiten
3-6
III.
Eignung
7-28
1.
Natürliche Person
7
2.
Handlungsfähigkeit
8
3.
Gewöhnlicher Aufenthalt
9
4.
Unvereinbarkeit
10-28
a)
Allgemeines
10-15
b)
Angehörigenbegriff
16
c)
Beauftragte von Begünstigten (§ 23 Abs 2 letzter Satz PSG)
16a
d)
Stiftungsvorstand
17-18
e)
Stiftungsprüfer
19-20
f)
Begünstigtenmehrheit
21-23a
g)
Höchstzahl der Aufsichtsratsmandate und ähnlicher Organe
24-25
h)
Weitere Voraussetzungen
26-28
IV.
Folgen des Fehlens oder des Wegfalls der Eignung
29-34
1.
Handlungsfähigkeit
29
2.
Unvereinbarkeit
30-31
3.
Weitere Voraussetzungen
32
4.
Arbeitnehmervertreter
33-34
V.
Dirimierungsrecht für Begünstigte?
35

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