Bergmann/Bieber (Hrsg.)
Körperschaftsteuergesetz
Kommentar-Update
2. Aufl. 2011
ISBN: 978-3-7089-1218-9
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Körperschaftsteuergesetz (2. Auflage)
§ 27 KStG — Vollziehung
§ 27 Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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BGBl 1988/401 (KStG 1988) | Stammfassung |