Körperschaftsteuergesetz
2. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 2 KStG — Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Kommentierte Novellen
– Budgetbegleitgesetz 2011 – BBG 2011, BGBl I 2010/111
Art 60 Z 1 BBG 2011
In § 2 Abs. 2 Z 4 wird die Wortfolge „Einkünfte im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 3 bis 5“ durch die Wortfolge „Einkünfte im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 2 und 3“ ersetzt.
EB RV 981 24. GP, 131 zu Art 60 Z 1 BBG 2011
Im Hinblick auf die Neuregelung der Kapitaleinkünfte soll eine Anpassung der Verweise erfolgen, mit der keine materielle Änderung verbunden ist.
– Budgetbegleitgesetz 2012 – BBG 2012, BGBl I 2011/112
Art 3 Z 1 BBG 2012
§ 2 Abs. 2 Z 4 entfällt.
EB RV 1494 24. GP, 18 zu Art 3 Z 1 BBG 2012
Die beschränkte Steuerpflicht soll auf sämtliche Kapitaleinkünfte erweitert werden, die gemäß § 27a Abs. 2 EStG 1988 nicht dem besonderen Steuersatz unterliegen. Daher kann die explizite Nennung der Einkünfte aus stillen Gesellschaften sowie aus nicht öffentlich begebenen Forderungswertpapieren und Immofondsanteilen entfallen. Die Erweiterung soll insbesondere sicherstellen, dass auch ihrer Natur nach riskantere Investments, wie nicht verbriefte Derivate, besteuert werden, und so keine Anreize zum Erwerb solcher riskanten Investments durch Körperschaften öffentlich...