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Bergmann/Bieber (Hrsg.)

Körperschaftsteuergesetz

Kommentar-Update

2. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7089-1218-9

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Dokumentvorschau
Bergmann/Bieber (Hrsg.) - Körperschaftsteuergesetz

§ 13 KStG

Schuchter

Kommentierte Novellen

– Budgetbegleitgesetz 2011 – BBG 2011, BGBl I 2010/111

Art 60 Z 7 BBG 2011

§ 13 wird wie folgt geändert:

a) Dem Abs. 1 wird folgende Z 4 angefügt:

„4. Die Veräußerung von Grundstücken und anderen Rechten im Sinne des § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a des Einkommensteuergesetzes 1988 gilt stets als Spekulationsgeschäft im Sinne des § 30 des Einkommensteuergesetzes 1988, wenn zumindest einer der Stifter oder Zustifter gemäß § 3 des Privatstiftungsgesetzes

– eine unter § 7 Abs. 3 fallende Körperschaft oder damit vergleichbare ausländische Körperschaft ist bzw. war oder

– den Gewinn nach § 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 ermittelt und unmittelbar oder mittelbar aus diesem Betriebsvermögen zuwendet.

Dies gilt auch dann, wenn eine solche Privatstiftung Vermögen an eine von ihr errichtete Privatstiftung überträgt und die empfangende Privatstiftung Grundstücke und andere Rechte im Sinne des § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a des Einkommensteuergesetzes 1988 veräußert.“

b) Abs. 2 lautet:

„(2) Privatstiftungen im Sinne des Abs. 1, die nicht unter § 5 Z 6 fallen, sind mit ausländischen Beteiligungserträgen im Sinne des § 10 Abs. 1 befreit, wenn kein Anwendungsfall des § 10 Abs. 4, 5 oder 7 vorliegt. § 10 Abs. 6 ist sinngemäß anzuwenden.“

c) Abs. 3 lautet:

„(3) Bei Privatstiftungen, die nicht unter § 5 Z 6 oder 7 oder unter § 7 Abs. 3 fallen, sind weder bei den Einkünften noch beim Einkommen zu berücksichtigen, s...

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