Körperschaftsteuergesetz
2. Aufl. 2011
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§ 10 KStG — Befreiung für Beteiligungserträge und internationale Schachtelbeteiligungen
Kommentierte Novellen
– Budgetbegleitgesetz 2011 – BBG 2011, BGBl I 2010/111
Art 60 Z 4 BBG 2011
Dem § 10 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Von der Körperschaftsteuer nicht befreit sind Gewinnanteile im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 5 bis 7, soweit sie bei der ausländischen Körperschaft abzugsfähig sind.“
EB RV 981 24. GP, 131 f zu Art 60 Z 4 BBG 2011
Diese Vorschrift soll die doppelte Nichtbesteuerung aufgrund des Einsatzes hybrider Finanzierungsinstrumente verhindern, welche bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auftreten kann. Hybride Finanzierungsinstrumente zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Ausschüttungen von verschiedenen Staaten unterschiedlich qualifiziert werden. Während die Ausschüttungen im Staat der finanzierten Körperschaft zu abzugsfähigen Fremdfinanzierungszinsen führen, werden sie im Staat der finanzierenden Körperschaft als steuerbefreite Beteiligungserträge angesehen. Dadurch kommt es im ersten Staat zu einer Gewinnminderung und im anderen Staat zu steuerfreien Einnahmen. Beispielsweise können Genussrechte, Partizipationskapital, Vorzugsaktien oder gewinnabhängige Darlehen als hybride Finanz...