Körperschaftsteuergesetz
2. Aufl. 2011
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§ 6b KStG — Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften
Kommentierte Novellen
– Budgetbegleitgesetz 2011 – BBG 2011, BGBl I 2010/111
Art 60 Z 2 BBG 2011
In § 6b Abs. 4 wird die Wortfolge „Steuerbefreiung gemäß § 27 Abs. 3 Z 3“ durch die Wortfolge „Steuerbefreiung gemäß § 27 Abs. 7“ ersetzt.
EB RV 981 24. GP, 131 zu Art 60 Z 2 BBG 2011
Im Hinblick auf die Neuregelung der Kapitaleinkünfte soll eine Anpassung der Verweise erfolgen, mit der keine materielle Änderung verbunden ist.
– Alternatives Investmentfonds Manager Gesetz 2013 – AIFMG 2013, BGBl I 2013/135
§ 6b Abs. 2 Z 2 lit. d lautet:
„d) Eine Beteiligung an einem Konzernunternehmen eines Gesellschafters der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft ist ausgeschlossen. Die Veranlagung in Beteiligungen an einem einzelnen Unternehmen darf höchstens 20% des zur Veranlagung zugelassenen Kapitals betragen. Als ein einzelnes Unternehmen gelten alle Unternehmen, an denen dieselbe Person unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 25% beteiligt ist, sowie das Unternehmen dieser Person, weiters alle Unternehmen, bei denen eine ausschließliche oder überwiegende Personenidentität in der Geschäftsleitung vorliegt. Der Erwerb von Beteiligungen an einem Unternehmen, an d...