Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 20. Ergänzungslieferung

2018

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 62 EStG — Berücksichtigung besonderer Verhältnisse

Doralt

Aktuelle Hinweise

(19. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016; BGBl I 2016/117)

In § 62 wird folgende Z 9 eingefügt:

„9. ein gemäß § 103 Abs. 1a gewährter Zuzugsfreibetrag,“ In-Kraft-Treten:

§ 62 Z 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2016/117 tritt mit in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 1352 BlgNR XXV. GP):

Damit bereits der Arbeitgeber den Zuzugsfreibetrag gemäß § 103 Abs 1a im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigen kann, soll dieser in den Katalog des § 62 aufgenommen werden. Da der Zuzugsfreibetrag für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt wird, ist die Möglichkeit der Überprüfung im Rahmen der Veranlagung sicherzustellen. Aus diesem Grund soll der Zuzugsfreibetrag – in analoger Behandlung eines Freibetragsbescheides gemäß § 63 – auch in den Katalog der Pflichtveranlagungstatbestände in § 41 Abs 1 aufgenommen werden.

(18. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)

§ 62 wird wie folgt geändert:

a) Z 9 entfällt.

b) Es wird folgende Z 11 angefügt:

„11...

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