Einkommensteuergesetz
2018
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§ 44 EStG — Form der Steuererklärungen
Erlässe: BMF, ARD 4245/20/91 zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer durch die Finanzverwaltung.
Monographien: siehe § 39.
Literatur: Urianek, Die Technik der Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz, SWK 1997, W 113; Kutschera, E-Bilanz ante portas, SWK 2006, 1109; siehe auch § 39.
Kommentar
Übersicht
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Tz | |||
---|---|---|---|
1. | Allgemeines | 1 | |
Verwendung der amtlichen Vordrucke, Anbringen | |||
2. | Vorlage der Bücher | 2, 3 | |
Vermögensübersicht, Gewinn- und Verlustrechnung | |||
Jahresberichte, Geschäftsberichte und Treuhandberichte | |||
3. | Einnahmen-Ausgabenrechnung, Überschussrechnung | 4, 5 | |
Aufstellung der (Betriebs-) Einnahmen und Betriebsausgaben (Werbungskosten) | |||
4. | Mitwirkung von Parteienvertretern | 6 | |
geschäftsmäßiger Parteienvertreter | |||
5. | Sozialversicherungsnummer | 7 | |
Versicherungsnummer | |||
6. | Übermittlung auf elektronischem Weg | 8, 9 | |
Elektronische Übermittlung |
Verwendung der amtlichen Vordrucke, Anbringen
1
Die ESt-Erklärung ist entweder auf elektronischem Wege oder unter Verwendung der amtlichen Vordrucke zu erstellen und einzureichen (§ 133 Abs 2 BAO; zur Frist siehe § 42 Tz 3). Die ESt-Erklärung ist ein „Anbringen“ im Sinn des § 85 BAO; für Formgebrechen gelten daher die dort vorgesehenen Rechtsfolgen. Des Weiteren ermöglich...