Einkommensteuergesetz
2018
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§ 40 EStG — Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung
Kommentar
Übersicht
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Der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag nach § 33 Abs 4 Z 1 und 2 sind grundsätzlich vom Steuerbetrag abzuziehen. Wird kein Einkommen erzielt, kommt es also zu einer Negativsteuer, erfolgt die Erstattung im Rahmen einer Veranlagung.
Nach der Rechtslage vor dem BBG 2009 war ein gesondertes Erstattungsverfahren vorgesehen. Mit der Neuregelung soll das Verfahren vereinfacht und vereinheitlicht werden. Die Neuregelung tritt mit (Tag nach der Kundmachung) in Kraft.
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Der Antrag kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums gestellt werden.