Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 20. Ergänzungslieferung

2018

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 32 EStG — Gemeinsame Vorschriften

Doralt

Aktuelle Hinweise

(16. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012; BGBl I 2012/112)

§ 32 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Text wird zu Abs 1 und erhält die Bezeichnung „(1)“.

b) Es wird folgender Abs 2 angefügt:

„(2) Die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft stellt eine Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter dar.“

In-Kraft-Treten:

§ 32 Abs 1 und 2 in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2012, BGBl I 2012/112, ist erstmals anzuwenden für Einkünfte, die nach dem anfallen (§ 124b Z 235).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 1960 BlgNR XXIV. GP):

Der bisherige Text des § 32 bleibt unverändert und wird zu Abs 1.

Es soll klargestellt werden, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft eine anteilige Veräußerung der dieser Personengesellschaft zuzuordnenden Wirtschaftsgüter darstellt. Daher liegen im Falle einer solchen Anteilsveräußerung – abhängig von der Art der der Personengesellschaft zuzuordnenden Wirtschaftsgüter – Einkünfte gemäß § 27, 30 oder 31 vor...

Einkommensteuergesetz

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