Einkommensteuergesetz
2018
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§ 25 EStG — Nichtselbständige Arbeit (§ 2 Abs. 3 Z 4)
Aktuelle Hinweise
(20. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 (MitarbeiterBetStG 2017; BGBl I 2017/105)
In § 25 Abs 1 Z 2 lit c wird die Wortfolge „Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11“ durch die Wortfolge „betriebliche Privatstiftungen im Sinne des § 4d“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 25 Abs 1 Z 2 lit c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2017/105 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 325).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zum Initiativantrag (IA 2231/A BlgNR XXV. GP):
Es soll eine Anpassung der Verweise erfolgen.
(18. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016; BGBl I 2015/34)
In § 25 Abs 1 Z 2 lit a wird der Verweis auf „§ 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ durch einen Verweis auf „§ 93 des VAG 2016“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 25 Abs 1 Z 2 lit a in Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/34 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 269 lit b).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 354 BlgNR XXV. GP):
Anpassung von Verweisen.
(13. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2009 (BudBG 2009; BGBl I 2009/52)
a) In § 25 Abs 1 Z 2 lit a wird der Begriff „MV-Kasse“ durch ...