Einkommensteuergesetz
2018
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§ 22 EStG — Selbständige Arbeit (§ 2 Abs. 3 Z 2)
Aktuelle Hinweise
(20. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 (MitarbeiterBetStG 2017; BGBl I 2017/105)
In § 22 Z 2 zweiter Teilstrich wird die Wortfolge „Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11“ durch die Wortfolge „betriebliche Privatstiftungen im Sinne des § 4d“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 22 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2017/105 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 325).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zum Initiativantrag (IA 2231/A BlgNR XXV. GP):
Es soll eine Anpassung der Verweise erfolgen.
2. Verordnung über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeugen bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern (BGBl II 2018/70)
Auf Grund des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 4/2018, wird verordnet:
Privatnutzung eines überlassenen Kraftfahrzeuges
§ 1. Besteht für einen an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten im Sinne des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich des Einkommensteuergesetzes 1988 die Möglichkeit, ein von der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestelltes Kraftfahrzeug für privat veranlasste Fahrten zu benützen, gilt Folgendes:
1. § 4 der Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II 2...