Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 20. Ergänzungslieferung

2018

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 22 EStG — Selbständige Arbeit (§ 2 Abs. 3 Z 2)

Doralt

Aktuelle Hinweise

(20. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 (MitarbeiterBetStG 2017; BGBl I 2017/105)

In § 22 Z 2 zweiter Teilstrich wird die Wortfolge „Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11“ durch die Wortfolge „betriebliche Privatstiftungen im Sinne des § 4d“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 22 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2017/105 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 325).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zum Initiativantrag (IA 2231/A BlgNR XXV. GP):

Es soll eine Anpassung der Verweise erfolgen.

2. Verordnung über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeugen bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern (BGBl II 2018/70)

Auf Grund des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 4/2018, wird verordnet:

Privatnutzung eines überlassenen Kraftfahrzeuges

§ 1. Besteht für einen an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten im Sinne des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich des Einkommensteuergesetzes 1988 die Möglichkeit, ein von der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestelltes Kraftfahrzeug für privat veranlasste Fahrten zu benützen, gilt Folgendes:

1. § 4 der Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II 2...

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