Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 20. Ergänzungslieferung

2018

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 21 EStG — Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs 3 Z 1)

Hammerl

Verordnung

Verordnungen zur Pauschalierung

Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015LuF-PauschVO 2015; BGBl II 2013/125 idF BGBl II 2014/164); anzuwenden bei der Veranlagung ab dem Kalenderjahr 2015; siehe unten Tz 132/4.

Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2011; BGBl II 2010/471 idF BGBl II 2014/164); anzuwenden bei der Veranlagung für die Kalenderjahre 2011 bis 2014.

Kommentar

Übersicht

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1.
Allgemeines
1
2.
Die einzelnen Betriebsarten
8
Einkünfte aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft ua (Z 1)
a)
Landwirtschaft im engeren Sinn
b)
Forstwirtschaft
c)
Weinbau
d)
Gartenbau
e)
Obstbau
f)
Gemüsebau
g)
Gewinnung von Pflanzen und Pflanzenteilen mit Hilfe der Naturkräfte
Einkünfte aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben (Z 2)
Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht (Z 3)
a)
Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft
b)
Bienenzucht
c)
Einkünfte aus Jagd (Z 4)
3.
Der land- und forstwirtschaftliche Nebenbetrieb
a)
Allgemeines
b)
Persönliche Voraussetzungen für einen Nebenbetrieb
c)
Sachliche Voraussetzung für einen Nebenbetrieb
d)
Be- und Verarbeitungsbetriebe als Nebenbetriebe
e)
Zusammenfassende Darstellung der Abgrenzungsmerkmale für einen Nebenbetrieb
f)
Land...

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