Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 20. Ergänzungslieferung

2018

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 8 EStG — Sonderformen der Absetzung für Abnutzung

Doralt

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014; BGBl I 2015/22)

In § 8 Abs 2 wird folgender zweiter Satz eingefügt:

„Dies kann unabhängig von der Behandlung im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss erfolgen und ist im Anlageverzeichnis auszuweisen.“

In-Kraft-Treten:

§ 8 Abs 2 in der Fassung des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014, BGBl I 2015/22, ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Bestehende unversteuerte Rücklagen (einschließlich Bewertungsreserven) im Sinne des § 906 Abs 31 UGB können unabhängig vom unternehmensrechtlichen Jahresabschluss als steuerliche Rücklagen weitergeführt werden; auf diese sind § 205 UGB und § 6 Z 13 erster Satz EStG, jeweils in der Fassung vor dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014, BGBl I 2015/22, sinngemäß weiter anzuwenden (§ 124b Z 271).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 367 BlgNR XXV. GP):

Die Änderungen stehen in Zusammenhang mit dem Entfall der für unversteuerte Rücklagen vorgesehenen Bestimmung des § 205 UGB. Es soll künftig sichergestellt werden, dass bei der Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs 1 EStG 1988 die steue...

Einkommensteuergesetz

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