Einkommensteuergesetz
2018
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§ 108a EStG — Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016; BGBl I 2015/34)
In § 108a Abs 1 und Abs 5 wird der Verweis auf „§ 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ durch einen Verweis auf „§ 93 des VAG 2016“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 108a Abs 1 und 5 in Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/34 tritt mit
in Kraft (§ 124b Z 269 lit b).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 354 BlgNR XXV. GP):
Anpassung von Verweisen.
(16. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch das Bundesgesetz BGBl I 2011/77
In § 108a Abs 5 wird die Wortfolge „§ 23g Abs. 2 des Investmentfondsgesetzes 1993“ durch die Wortfolge „§ 174 Abs. 2 des Investmentfondsgesetzes 2011“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 108a Abs 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2011/77 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 202).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 1254 BlgNR XXIV. GP):
Durch die Neufassung des Investmentfondsgesetzes bedarf es einer Anpassung des Verweises.
2. Änderung durch das 1. StabG 2012 (1. StabG 2012; BGBl I 2012/22)
In § 108a Abs 1 wird der Betrag „5...