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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 20. Ergänzungslieferung

2018

ISBN: 978-3-8511-4861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 102 EStG — Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger

Ludwig

Aktuelle Hinweise

(19. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016; BGBl I 2016/117)

In § 102 Abs 2 Z 2 entfällt im zweiten Satz die Wortfolge „und 7“.

In-Kraft-Treten:

§ 102 Abs 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2016/117 tritt mit in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 1352 BlgNR XXV. GP):

Die Änderungen ergeben sich aus dem Entfall des Abs 7 in § 18.

(16. Lieferung, Stand )

Änderung durch das 1. StabG 2012 (1. StabG 2012; BGBl I 2012/22)

§ 102 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 1 wird folgende Z 4 angefügt:

„4. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen im Sinne des § 30, für die keine Immobilienertragsteuer gemäß § 30c Abs. 2 entrichtet wurde, oder wenn keine Abgeltung gemäß § 30b Abs. 2 gegeben ist.“

b) In Abs 1 vorletzter Satz wird die Wirtfolge „Z 1 bis 3“ durch die Wortfolge „Z 1 bis 4“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 102 Abs 1 in der Fassung des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl I 2012/22 ist für Veräußerungen...

Einkommensteuergesetz

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