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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

§ 70 ESTG — Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Doralt

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2015 (AbgÄG 2015; BGBl I 2015/163)

In § 70 Abs 2 Z 2 letzter Satz wird „35%“ durch „25%“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 70 Abs 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/163, ist erstmalig anzuwenden, wenn

– die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016,

– die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden (§ 124b Z 304).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 896 BlgNR XXV. GP):

Durch die Tarifreform iRd Steuer...

Einkommensteuergesetz

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