Einkommensteuergesetz
2016
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§ 69 ESTG — Lohnsteuerabzug in besonderen Fällen
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)
1. Änderung durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014; BGBl I 2014/105)
In § 69 Abs 4 Z 2 lautet der erste Satz:
„Bei Auszahlung von Urlaubsentgelt gemäß § 8 Abs. 8 BUAG oder Urlaubsersatzleistung gemäß § 9 BUAG durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ist Lohnsteuer unter Berücksichtigung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich einzubehalten.“
In-Kraft-Treten:
§ 69 Abs 4 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2014/105, tritt mit in Kraft (§ 124b Z 265).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 360 BlgNR ...