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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

§ 68 ESTG — Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge

Doralt

Hinweise

(17. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch BGBl I 2013/53

§ 68 Abs 6 lautet:

„(6) Als Nachtarbeit gelten zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die auf Grund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19 Uhr und 7 Uhr erbracht werden müssen. Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag gemäß Abs. 1 um 50%.“

In-Kraft-Treten:

§ 68 Abs 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2013/53, ist anzuwenden, wenn

  • – die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2013,

  • – die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Ver...

Einkommensteuergesetz

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