Einkommensteuergesetz
2016
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§ 67 ESTG — Sonstige Bezüge
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014; BGBl I 2014/105)
In § 67 Abs 5 wird im ersten Teilstrich nach der Wortfolge „Von dem Urlaubsentgelt“ die Wortfolge samt Satzzeichen „, der Urlaubsersatzleistung“ eingefügt.
In-Kraft-Treten:
§ 67 Abs 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2014/105, tritt mit in Kraft (§ 124b Z 265).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 360 BlgNR XXV. GP):
Die Urlaubsersatzleistung gemäß § 9 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) ist die Abgeltung des bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch offenen und nicht verbrauchten Urlaubsanspruches. Sie gebührt in Höhe des ...