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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

§ 62a ESTG

Doralt

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)

Änderung durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014; BGBl I 2014/105)

In § 62a erhält der bisherige Text die Bezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs 2 angefügt:

„(2) Abs. 1 gilt auch, wenn der Arbeitnehmer gemäß § 83 Abs. 3 unmittelbar als Steuerschuldner in Anspruch genommen wird.“

In-Kraft-Treten:

§ 62a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2014/105 tritt mit in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 360 BlgNR XXV. GP):

Der Arbeitnehmer kann gemäß § 83 Abs 3 für die von ihm geschuldete Lohnsteuer unmittelbar in Anspruch ...

Einkommensteuergesetz

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