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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

§ 62 ESTG — Berücksichtigung besonderer Verhältnisse

Doralt

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)

§ 62 wird wie folgt geändert:

a) Z 9 entfällt.

b) Es wird folgende Z 11 angefügt:

„11. Der Pauschbetrag für Werbungskosten gemäß § 17 Abs. 6 iVm § 1 Z 11 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, BGBl. II Nr. 382/2001.“

In-Kraft-Treten:

§ 62 Z 11 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl I 2015/118, ist erstmalig anzuwenden, wenn

– die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016,

– die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch ...

Einkommensteuergesetz

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