Einkommensteuergesetz
2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 47 ESTG — Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Verordnung
Verordnung zu § 47
Verordnung betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen (BGBl II 2006/255); siehe dazu unten Tz 85.
Kommentar
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | Allgemeines | ||
2. | Arbeitgeber,
Arbeitnehmer | ||
3. |
Dienstverhältnis | ||
a) | Allgemeines | ||
b) |
Weisungsgebundenheit | ||
c) | Eingliederung in den
geschäftlichen Organismus des
Arbeitgebers | ||
d) | Weitere Merkmale eines
Dienstverhältnisses | ||
e) |
Unternehmerwagnis | ||
f) |
Vertretungsbefugnis | ||
g) | Laufende
Lohnzahlungen | ||
h) | Haupttätigkeit,
Nebentätigkeit | ||
i) |
Gesellschafter-Geschäftsführer | ||
j) | ABC der
... |