Einkommensteuergesetz
2016
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§ 35 ESTG — Behinderte
Aktuelle Hinweise
(16. Lieferung, Stand 1. 1. 2013)
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012; BGBl I 2012/112)
In § 35 Abs 1 dritter Teilstrich wird die Wortfolge „(Ehe-)Partners (§ 106 Abs. 3), wenn dieser“ durch die Wortfolge „(Ehe-)Partners, wenn er mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt und der (Ehe-)Partner“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 35 Abs 1 dritter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I 2012/112, ist anzuwenden, wenn
– die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2013
– die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder ...