Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 35 ESTG — Behinderte

Doralt

Aktuelle Hinweise

(16. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012; BGBl I 2012/112)

In § 35 Abs 1 dritter Teilstrich wird die Wortfolge „(Ehe-)Partners ( § 106 Abs. 3), wenn dieser“ durch die Wortfolge „(Ehe-)Partners, wenn er mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt und der (Ehe-)Partner“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 35 Abs 1 dritter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I 2012/112, ist anzuwenden, wenn

  • – die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2013

  • – die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden.

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 1960 BlgNR XXIV. GP):

Es wird ein Redaktionsversehen berichtigt. Mit der Änderung soll klargestellt werden, dass behindertenbedingte Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nur für jene (Ehe-)Partner geltend gemacht werden kann, für die auch vor Abschaffung des Alleinverdienerabsetzbetrages ohne Kinder die...

Einkommensteuergesetz

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