Einkommensteuergesetz
2016
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§ 32 ESTG — Gemeinsame Vorschriften
Aktuelle Hinweise
(16. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012; BGBl I 2012/112)
§ 32 wird wie folgt geändert:
a) Der bisherige Text wird zu Abs 1 und erhält die Bezeichnung „(1)“.
b) Es wird folgender Abs 2 angefügt:
„(2) Die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft stellt eine Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter dar.“
In-Kraft-Treten:
§ 32 Abs 1 und 2 in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2012, BGBl I 2012/112, ist erstmals anzuwenden für Einkünfte, die nach dem anfallen (§ 124b Z 235).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage ...