Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

§ 27 ESTG — Einkünfte aus Kapitalvermögen

Kirchmayr

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014; BGBl I 2014/105)

§ 27 wird wie folgt geändert:

a) Abs 2 Z 1 lit c lautet:

„c) Gleichartige Bezüge aus Genussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten sowie Bezüge aus Partizipationskapital gemäß § 8 Abs. 3 Z 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1988;“

b) In Abs 2 Z 2 entfällt die Wortfolge „des Bankwesengesetzes oder“.

c) In Abs 5 Z 8 lit d wird der Verweis „§ Z 5 zweiter Satz“ durch den Verweis „§ 6 Z 5“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 27 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2014/105 tritt mit

Einkommensteuergesetz

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