Einkommensteuergesetz
2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 26 ESTG — Leistungen des Arbeitgebers, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)
Änderung durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016; BGBl I 2015/34)
In § 26 Z 7 lit a wird der Verweis auf „§ 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ durch einen Verweis auf „§ 93 des VAG 2016“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 26 Z 7 lit a in Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/34 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 269 lit b).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 354 BlgNR XXV. GP):
Anpassung von Verweisen.
(17. ...