Einkommensteuergesetz
2016
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§ 25 ESTG — Nichtselbständige Arbeit (§ 2 Abs. 3 Z 4)
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016; BGBl I 2015/34)
In § 25 Abs 1 Z 2 lit a wird der Verweis auf „§ 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ durch einen Verweis auf „§ 93 des VAG 2016“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 25 Abs 1 Z 2 lit a in Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/34 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 269 lit b).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 354 BlgNR XXV. GP):
Anpassung von Verweisen.
(13. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2009 (BudBG 2009; BGBl I 2009/52)
a) In § 25 Abs 1 Z 2 lit a wird der Begriff „MV-Kasse“ durch den Begriff „BV-Kasse“ ersetzt.
Die Neuregelung tritt am (Tag nach Verlautbarung im BGBl) in Kraft.
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (113 BlgNR XXIV. GP):
Mit der Anpassung der Gesetzesverweise wird der Umbenennung der MV-Kassen in BV-Kassen Rechnung getragen.
b) Im § 25 Abs 1 Z 3 wird folgende lit e angefügt:
e) „Rückzahlungen von Beiträgen für freiwillige Weiterversicherungen einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbarer Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungsein...