Einkommensteuergesetz
2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 23 ESTG — Gewerbebetrieb (§ 2 Abs 3 Z 3)
Hinweise
(11. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Strukturanpassungsgesetz 2006
(StruktAnpG 2006; BGBl I 2006/100)
In § 23 Z 2 tritt im Klammerausdruck an die Stelle des Wortes „Handelsgesellschaften“ das Wort „Gesellschaften“.
§ 23 Z 2 idF BGBl I 2006/100 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 134).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (1434 BlgNR XXII. GP):
Da mit dem Unternehmensgesetzbuch die Pflicht zur Rechnungslegung sowie die Protokollierung im Firmenbuch geändert worden sind und § 5 EStG 1988 an das bisherige Handelsrecht anknüpft, soll § 5 EStG 1988 entsprechend geändert werden. (...) Dementsprechend werden in § 2 Abs 4 und ...