Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 22 ESTG — Selbständige Arbeit (§ 2 Abs. 3 Z 2)

Doralt

Kommentar

Übersicht

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1.
Allgemeines
Begriff „Selbständige Arbeit“
1
Bedeutung
2
Gliederung der Einkunftsart
3
Betriebsbegriff
4
Gewinnermittlungsarten
5
2.
Zusammentreffen verschiedener Tätigkeiten
teilweise gewerbliche Tätigkeit
6
Beispiele für getrennte Tätigkeiten
Beispiele für einheitliche Tätigkeiten
9
teilweise nichtselbständige Tätigkeit
3.
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (Z 1)
Allgemeines
wissenschaftliche Tätigkeit
künstlerische Tätigkeit
schriftstellerische Tätigkeit
unterrichtende Tätigkeit
erzieherische Tätigkeit
Erfüllung mehrerer Einzeltatbestände
Einkünfte aus bestimmten Berufstätigkeiten (Z 1 lit b)
Ziviltechniker und ziviltechnikerähnliche Tätigkeit
Ärzte
Krankenanstalten
Tierärzte
Dentisten
Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare
Wirtschaftstreuhänder
Unternehmensberater
Versicherungsmathematiker
Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren
Journalisten
Bildberichterstatter
Übersetzer
Dolmetscher
Sonderklassegebühren der Spitalsärzte
Einkünfte aus nichtärztlichen medizinischen Berufstätigkeiten (Z 1 lit c)
therapeutisch psychologische Tätigkeit
Hebammen
Nichtärztliche medizinische Berufe
Erfinder
Lehrbeauftragte an Universitäten
Mitw...

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