Einkommensteuergesetz
2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 20 ESTG — Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)
Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)
§ 20 wird wie folgt geändert:
a) Dem Abs 1 wird folgende Z 9 angefügt:
„9. Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte, die für die Erbringung von beauftragten Bauleistungen im Sinne des § 82a bar gezahlt werden und für die jeweilige Leistung den Betrag von 500 Euro übersteigen.“
b) In Abs 2 treten an die Stelle des zweiten Teilstriches folgende Teilstriche:
„– Einkünften, auf die ein besonderer ...