Einkommensteuergesetz
2016
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§ 13 ESTG — Geringwertige Wirtschaftsgüter
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014; BGBl I 2015/22)
In § 13 wird folgender zweiter Satz eingefügt:
„Dies kann unabhängig von der Behandlung im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss erfolgen.“
In-Kraft-Treten:
§ 13 in der Fassung des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014, BGBl I 2015/22, ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Bestehende unversteuerte Rücklagen (einschließlich Bewertungsreserven) im Sinne des § 906 Abs 31 UGB können unabhängig vom unternehmensrechtlichen Jahresabschluss als steuerliche ...