Einkommensteuergesetz
2016
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§ 10c ESTG — Befristete Sonderregelungen für eine vorzeitige Abschreibung bei katastrophenbedingter Ersatzbeschaffung bei Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern
Hinweise
(8. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Wachstums- und Standortgesetz 2003 (BGBl I 2003/133)
In § 10c tritt jeweils an die Stelle des Datums „“ das Datum „“ und an die Stelle des Datums „“ das Datum „“
In-Kraft-Treten:
§ 10c in der Fassung des Wachstums- und Standortgesetzes 2003 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2004 anzuwenden (§ 124b Z 93).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (313 BlgNR XXII. GP):
Im ...