Einkommensteuergesetz
2016
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§ 8 ESTG — Sonderformen der Absetzung für Abnutzung
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014; BGBl I 2015/22)
In § 8 Abs 2 wird folgender zweiter Satz eingefügt:
„Dies kann unabhängig von der Behandlung im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss erfolgen und ist im Anlageverzeichnis auszuweisen.“
In-Kraft-Treten:
§ 8 Abs 2 in der Fassung des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014, BGBl I 2015/22, ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Bestehende unversteuerte Rücklagen (einschließlich Bewertungsreserven) im Sinne des ...