Einkommensteuergesetz
2016
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§ 6 ESTG — Bewertung
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014; BGBl I 2015/22)
1. In § 6 Z 2 lit a entfällt der letzte Satz.
2. § 6 Z 13 lautet:
„13. Werden nach Maßgabe der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss eines späteren Wirtschaftsjahres Anlagegüter aufgewertet (Zuschreibung), sind diese Zuschreibungen auch für den steuerlichen Wertansatz maßgebend und erhöhen den steuerlichen Gewinn dieses Jahres.“
In-Kraft-Treten:
§ 6 Z 2 lit a und § 6 Z 13 jeweils in der Fassung des ...