Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 5 ESTG — Gewinn der rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden

Herzog/ Mayr

Aktuelle Hinweise

(16. Lieferung, Stand )

Änderung durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012 (1. StabG 2012; BGBl I 2012/22)

§ 5 Abs 1 zweiter Satz lautet:

„Die Widmung von Wirtschaftsgütern als gewillkürtes Betriebsvermögen ist zulässig.“

In-Kraft-Treten:

§ 5 Abs 1 in der Fassung des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl I 2012/22 ist letztmalig auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die vor dem enden ( § 124b Z 212).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 1680 BlgNR XXIV. GP):

Keine Änderung soll für die Möglichkeit der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens eintreten. Da weiterhin nur im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen zulässig sein soll, wurde dies unmittelbar in dieser Bestimmung verankert. Im Falle des Wechsels der Gewinnermittlungsart zu einer anderen Gewinnermittlungsart als nach § 5 Abs 1 kommt es immer zu einer Entnahme des gewillkürten Betriebsvermögens.

(13. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2009 (BudBG 2009; BGBl I 2009/52)

In § 5 Abs 1 tritt an die Stelle der Wortfolge „die nach § 189 UGB der Pflicht zu Rechnungs...

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