Einkommensteuergesetz
2016
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§ 4a ESTG — Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)
1. Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)
§ 4a wird wie folgt geändert:
a) In Abs 8 lautet der erste Satz:
„Die Aufnahme in die in Abs. 7 Z 1 genannte Liste darf nur erfolgen, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass durch die Körperschaft Maßnahmen zur Erfüllung der Datenübermittlungsverpflichtung gemäß § 18Abs. 8 getroffen wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:“
b) In Abs 8 Z 1 lautet lit ...