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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

ANHANG II zu § 93

Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn

Aktuelle Hinweise

(15. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011; BGBl I 2010/111)

§ 40 Abs 1 bis 3 ImmoInvFG lautet

„(1) Gewinne gemäß § 14 gelten mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer (§ 14 zweiter Satz) an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilrecht sich ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet (ausschüttungsgleiche Erträge). Wird die Auszahlung der Kapitalertragsteuer nicht innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres vorgenommen, gelten die nicht ausgeschütteten Jahresgewinne nach Ablauf dieser Frist als ausgeschüttet. Die ausschüttungsgleichen Erträge sind steuerpflichtige Einnahmen und gelten bei nicht in einem Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehören Gewinne ausländischer Immobilien, wenn auf Grund eines Doppelbesteuerungsabko...

Einkommensteuergesetz

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