Einkommensteuergesetz
2016
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§ 4 ESTG — Gewinn
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014; BGBl I 2014/105)
§ 4 wird wie folgt geändert:
a) In Abs 3 wird der vierte Satz durch folgenden Satz ersetzt:
„Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind bei
– Grundstücken im Sinne des § 30 und bei
– Gold, Silber, Platin und Palladium, sofern sie nicht der unmittelbaren Weiterverarbeitung dienen,
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der Einlagewert erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen.“
b) In Abs 12 Z 1 wird die Wortfolge „einschließlich eines Partizipations- und ...