Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 4 ESTG — Gewinn

Doralt/ Zorn/ Varro

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014; BGBl I 2014/105)

§ 4 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 3 wird der vierte Satz durch folgenden Satz ersetzt:

„Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind bei

– Grundstücken im Sinne des § 30 und bei

– Gold, Silber, Platin und Palladium, sofern sie nicht der unmittelbaren Weiterverarbeitung dienen,

die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der Einlagewert erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen.“

b) In Abs 12 Z 1 wird die Wortfolge „einschließlich eines Partizipations- und Genußrechtskapitals im Sinne des § 8 Abs 3 Z 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1988“ durch die Wortfolge „einschließlich eines Partizipations-, Genussrechtskapitals und eines Kapitals aus sonstigen Finanzierungsinstrumenten gemäß § 8 Abs. 3 Z 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1988“ ersetzt.

c) In Abs 12 Z 2 wird der Verweis „ § 32 Z 3“ durch den Verweis „§ 32 Abs. 1 Z 3“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 4 Abs 12 Z 1 und Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2014/105 treten mit in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).

§ 4 Abs 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2014/105 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014 anzuwenden. Für Wirtsch...

Einkommensteuergesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.