Einkommensteuergesetz
2016
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§ 121 ESTG — Vorauszahlungen
Hinweise
(7. Lieferung, Stand )
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Ziffern 2 und 3 des § 121 Abs. 5 EStG verfassungswidrig waren
Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , G 11/02-9, dem Bundeskanzler zugestellt am , ausgesprochen, dass die Ziffern 2 und 3 des § 121 Abs. 5 des Bundesgesetzes vom über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988), BGBl. Nr. 400, in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2000, verfassungswidrig waren.
Die Aufhebung tritt am in Kraft.
Richtlinien zur Vorgangsweise ...