Einkommensteuergesetz
2016
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§ 113 ESTG — Bewertung
Kommentar
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Nach § 113 Abs 2 gelten pauschale Wertberichtigungen nach § 123 EStG 1972 als solche nach § 6 Z 2 lit c. Durch § 124b Z 1 wurde § 113 Abs 2 bedeutungslos.