Einkommensteuergesetz
2016
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§ 2 ESTG — Einkunftsarten, Einkünfte, Einkommen
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014; BGBl I 2014/105)
In § 2 Abs 4 lautet der letzte Satz:
„Betriebsstätten von nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen gelten anteilig als Betriebsstätten der Mitglieder, wenn sich ihr alleiniger Zweck auf die Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages beschränkt und der mit dem Auftraggeber bei Auftragsvergabe vereinbarte Auftragswert 700 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt.“
In-Kraft-Treten:
§ 2 Abs 4 in der Fassung des ...