Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

§ 108i ESTG — Verfügung des Steuerpflichtigen über Ansprüche

Doralt

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

Änderung durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014; BGBl I 2014/105)

In § 108i Abs 1 Z 3 wird folgende lit d angefügt:

„d) an eine Betriebliche Kollektivversicherung gemäß § 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes, bei der der Anwartschaftsberechtigte bereits Berechtigter ist.“

In-Kraft-Treten:

§ 108i Abs 1 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2014/105 tritt mit in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zum Ausschussbericht (AB 432 BlgNR XXV. GP):

Im Jahr 2005 wurde die Betriebliche Kollektivver...

Einkommensteuergesetz

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