Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 108g ESTG — Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Doralt

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2015 (AbgÄG 2015; BGBl I 2015/163)

In § 108g Abs 5 wird im vierten Satz die Wortfolge „25%“ durch die Wortfolge „27,5%“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 108g Abs 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/163 ist ab dem anzuwenden (§ 124b Z 307).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 896 BlgNR XXV. GP):

Aufgrund der Anhebung des besonderen Steuersatzes für Einkünfte aus Kapitalvermögen in § 27a Abs 1 Z 2 auf 27,5% durch das StRefG 2015/2016 soll auch die Nachversteuerung der auf den Steuerpflichtigen im Rahmen von Zukunftsvorsorgeeinrichtung entfallenden Kapitalerträge ab dem mit einem Steuersatz von 27,5% erfolgen.

(16. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 (AbgÄG 2011; BGBl I 2011/76)

In § 108g Abs 5 wird nach dem 4. Satz folgender Satz eingefügt:

„Diese Nachversteuerung tritt bei der Veräußerung von Anteilen an Pensionsinvestmentfonds oder deren Rücklösung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z 1 an die Stelle einer Besteuerung gemäß § 27 Abs. 3.“

In-Kraft-Treten:

§ 108g Abs 5 ...

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