Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 108e ESTG — Befristete Investitionszuwachsprämie

Doralt

Hinweise

(8. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Wachstums- und Standortgesetz 2003 (BGBl I 2003/133)

In § 108e Abs. 3 lautet der erste Satz:

„Der Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern ist die Differenz zwischen deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Kalenderjahre 2002, 2003 und 2004 und dem Durchschnitt der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Wirtschaftsgüter der letzten drei Wirtschaftsjahre, die vor dem bzw. dem bzw. dem enden.“

In-Kraft-Treten:

§ 108e Abs 3 in der Fassung des Wachstums- und Standortgesetzes 2003 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2004 anzuwenden (§ 124b Z 93).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (313 BlgNR XXII. GP):

Zur weiteren Ankurbelung der Investitionstätigkeit wird die befristete steuerliche Förderung von Investitionszuwächsen in Form der Investitionszuwachsprämie von 10% für ein weiteres Jahr (2004) gewährt.

(9. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2005 (StReformG 2005; BGBl I 2004/57)

§ 108e Abs. 4 lautet:

„(4) Die Prämie kann nur in einer Beilage zur Einkomme...

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