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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

§ 108e ESTG — Befristete Investitionszuwachsprämie

Doralt

Hinweise

(8. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Wachstums- und Standortgesetz 2003 (BGBl I 2003/133)

In § 108e Abs. 3 lautet der erste Satz:

„Der Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern ist die Differenz zwischen deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Kalenderjahre 2002, 2003 und 2004 und dem Durchschnitt der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Wirtschaftsgüter der letzten drei Wirtschaftsjahre, die vor dem bzw. dem bzw. dem enden.“

In-Kraft-Treten:

§ 108e Abs 3 in der Fassung des Wachstums- und Standortgesetzes 2003 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2004 anzuwenden (§ 124b Z 93).

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