Einkommensteuergesetz
2016
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§ 108c ESTG — Prämien für Forschung und Bildung (Forschungsprämie, Bildungsprämie)
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)
§ 108c wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift lautet:
„Forschungsprämien“
b) Abs 1 lautet:
„(1) Steuerpflichtige, soweit sie nicht Mitunternehmer sind, und Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, können eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und eine Forschungsprämie für Auftragsforschung in Höhe von jeweils 12% der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen (-ausgaben) geltend machen. Die Prämien stellen keine Betriebseinnahmen dar; §...