Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 108b ESTG — Pensionszusatzversicherung, prämienbegünstigter Pensionsinvestmentfonds

Doralt

Hinweise

(17. Lieferung, Stand )

Änderung durch BGBl I 2013/135 (Alternatives Investmentfonds Manager-Gesetz; AIFMG)

In § 108b Abs 1 Z 3 entfällt die Wortfolge einschließlich der Satzzeichen „‚ausgenommen alternative Investmentfonds im Sinne des § 3 Abs. 2 Z 31 lit. c des Investmentfondsgesetzes 2011,“.

In-Kraft-Treten:

§ 108b Abs 1 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2013/135 tritt mit in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 2401 BlgNR XXIV. GP):

Aufgrund der Änderungen im InvFG 2011 sollen Verweise angepasst werden.

(16. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Bundesgesetz BGBl I 2011/77

§ 108b Abs. 1 Z 3 lautet:

„3. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen müssen die versicherungstechnischen Rückstellungen mit Ausnahme der Prämienüberträge, der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und der zusätzlichen versicherungstechnischen Rückstellungen für garantierte Mindestleistungen mindestens zu 75% mit Anteilen an Investmentfonds im Sinne des § 3 Abs. 2 Z 30 des Investmentfondsgesetzes 2011, ausgenommen alter...

Einkommensteuergesetz

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