Einkommensteuergesetz
2016
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§ 108a ESTG — Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)
Änderung durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016; BGBl I 2015/34)
In § 108a Abs 1 und Abs 5 wird der Verweis auf „§ 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ durch einen Verweis auf „§ 93 des VAG 2016“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 108a Abs 1 und 5 in Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/34 tritt mit
in Kraft (§ 124b Z 269 lit b).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 354 BlgNR XXV. GP):
Anpassung von Verweisen.
(16. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch das Bundesgesetz BGBl I 2011/77
In § 108a Abs 5 wird die Wor...