Einkommensteuergesetz
2016
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§ 106 ESTG — Kinder, (Ehe)Partnerschaften
Aktuelle Hinweise
(14. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG; BGBl I 2009/135)
§ 106 Abs 3 lautet:
„(3) (Ehe-)Partner ist eine Person, mit der der Steuerpflichtige verheiratet ist oder mit mindestens einem Kind (Abs. 1) in einer Lebensgemeinschaft lebt. Einem (Ehe-)Partner ist gleichzuhalten, wer in einer Partnerschaft im Sinn des Eingetragene Partnerschaft-Gesetzes – EPG eingetragen ist.“
In-Kraft-Treten:
§ 106 Abs 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2009/135 tritt am (Tag nach Verlautbarung im BGBl) in Kraft.
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (485 BlgNR XXIV. GP):
Mit der vorgeschlagenen Änderung des § 106 Abs. 3 soll der Begriff des (Ehe-)Partners erweitert werden. Für eingetragene Part...