Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

§ 106 ESTG — Kinder, (Ehe)Partnerschaften

Doralt

Aktuelle Hinweise

(14. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG; BGBl I 2009/135)

§ 106 Abs 3 lautet:

„(3) (Ehe-)Partner ist eine Person, mit der der Steuerpflichtige verheiratet ist oder mit mindestens einem Kind (Abs. 1) in einer Lebensgemeinschaft lebt. Einem (Ehe-)Partner ist gleichzuhalten, wer in einer Partnerschaft im Sinn des Eingetragene Partnerschaft-GesetzesEPG eingetragen ist.“

In-Kraft-Treten:

§ 106 Abs 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2009/135 tritt am (Tag nach Verlautbarung im BGBl) in Kraft.

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (485 BlgNR XXIV. GP):

Mit der vorgeschlagenen Änderung des § 106 Abs. 3 soll der Begriff des (Ehe-)Partners erweitert werden. Für eingetragene Part...

Einkommensteuergesetz

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