Einkommensteuergesetz
2016
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§ 105 ESTG — Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen
Erlässe im Amtsblatt: LStR 2002 Rz 1244f.
Kommentar
Übersicht
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1. | Allgemeines | 1 – 5 | |
Zweck des
Freibetrages | |||
Höhe | |||
Freibetrag bei einem Ehegatten
als Alleinverdiener | |||
Amtsbescheinigungen,
Opferausweise nach dem OpferfürsorgeG | |||
beschränkte, unbeschränkte
Steuerpflicht | |||
2. | Berücksichtigung des Freibetrages |
Zweck des Freibetrages
1
Der Freibetrag für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen gilt die speziellen Nachteile ab, die ein Stpfl durch eine politische Verfolgung in der Zeit von 1938 bis 1945 erlitten hat. Körperliche Nachteile werden durch den Freibetrag nicht abgegolten (vgl E , 406/68, 1970, 4); für die körperlichen Nachteile kann ein Freibetrag nach §§ 34 u...